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Stadt Hürth

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 – Anmeldungen noch bis 15. März 2023 möglich

Pressemitteilung vom 14.02.2023

Das Jugendamt der Stadt Hürth sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Wer sich für dieses Amt interessiert, hat bis zum 15. März 2023 die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in die entsprechende Vorschlagsliste zu bewerben. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Bewerberinnen und Bewerber benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse, jedoch sollten sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Bei der Urteilsfindung stimmen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab. Sie werden bei den Amtsgericht Brühl im Rahmen des Jugendschöffengerichts oder der Jugendkammer des Landgerichts Köln eingesetzt. Ihnen wird jeweils eine Aufwandentschädigung gezahlt.

Ausgeschlossen von der Bewerbung sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind und solche, die in Vermögensverfall geraten sind.

Die Bewerbungsformulare können bei der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes, Claudia Osten-Bornheim, Friedrich-Ebert-Straße 40 in 50354 Hürth, Telefon 02233/53383, angefordert werden oder Sie bewerben sich online.

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