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Stadt Hürth

Hundesteuer: Ab sofort Mehrjahresbescheide

Auf diese Weise sollen Kosten eingespart und Verwaltungsvorgänge vereinfacht werden

Pressemitteilung vom 11.01.2023

In Sachen Hundesteuer versendet die Stadt Hürth ab sofort keine jährlichen Bescheide mehr. Stattdessen werden den Halterinnen und Haltern seit gestern Mehrjahresbescheide zugestellt. Mit dieser neuen Praxis sollen Kosten eingespart und Verwaltungsvorgänge vereinfacht werden.

Die in den Mehrjahresbescheiden getroffenen Festsetzungen bleiben der Höhe nach für die Folgejahre so lange gültig, bis sie durch einen Änderungsbescheid oder einen aktualisierten Mehrjahresbescheid neu festgesetzt werden. Ein Steuerbescheid wird somit nur in solchen Fällen neu erstellt, wenn Änderungen beim Steuersatz, bei der Anzahl der Hunde, bei Ermäßigungsgrundlagen oder bei der An- oder Abmeldung von Hunden eintreten.

Daher wird darum gebeten, den Mehrjahresbescheid 2023 über Hundesteuer für die Folgejahre sorgfältig aufzubewahren.

Damit künftige Fälligkeitstermine nicht versäumt werden, besteht die Möglichkeit, der Stadtkasse Hürth ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Ansonsten sind die regelmäßigen Fälligkeitstermine jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November einzuhalten.

Die Stadt Hürth bittet Hundehalterinnen und Hundehalter, Veränderungen ausschließlich dem Steuer- und Finanzverwaltungsamt mitzuteilen. Dies ist insbesondere bei Adressänderungen erforderlich, da Ummeldungen beim Einwohnermeldeamt nicht für Hundesteuerzwecke weitergeleitet werden.

Wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen beziehungsweise ihren Hund nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt beim Steuer- und Finanzverwaltungsamt anmeldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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