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Stadt Hürth

Schutzmaßnahme für Fauna und Flora in aktueller Trockenzeit

Wasserentnahmeverbot aus Flüssen und Bächen im Rhein-Erft-Kreis

Pressemitteilung des Rhein-Erft-Kreises vom 25.08.2022

Die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises verbietet die Wasserentnahme aus den Fließgewässern im Kreisgebiet und folgt damit der Bezirksregierung Köln, die mit Allgemeinverfügung vom 18.08.2022 schon die Entnahme aus der Erft und ihren Nebengewässern untersagt hat.

Das Entnahmeverbot gilt jetzt für alle Bäche und Gräben im gesamten Kreisgebiet. Damit wird der Anlieger- und Allgemeingebrauch, der die Wasserentnahme an Gewässern regelt, eingeschränkt. Ausnahme bildet der Bereich der Erft und der von ihr abzweigenden und wieder einleitenden Gewässer ab der Wiebacheinleitung vor Bergheim.

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit haben sich die Pegel in den Wasserläufen so stark abgesenkt, dass jede weitere Entnahme eine erhebliche Beeinträchtigung der Gewässer nach sich ziehen würde. Teilweise ist es schon zum Trockenfall von Gewässern gekommen. Das noch vorhandene Wasser heizt sich bei der aktuellen Witterung weiter auf, was zu einem stetigen Absinken des verbliebenen Sauerstoffgehalts im Wasser führt.

Fische und andere Wasserbewohner kämpfen unter diesen Bedingungen ums Überleben. Jede weitere Wasserentnahme, auch in geringer Menge, würde die kritische Situation in den Lebensräumen verschärfen.

Die Inhaber gültiger Genehmigungen zur Wasserentnahme müssen jetzt verstärkt darauf achten, dass die Entnahmebedingungen eingehalten werden und der Wasserstand nicht weiter abgesenkt wird. Die Untere Wasserbehörde des Kreises kann rechtswidrige Wasserentnahmen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro ahnden.

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