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Stadt Hürth

Urteil zur Höchstspannungsleitung

Bürgermeister Dirk Breuer bedauert Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Pressemitteilung vom 12.07.2022

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, mit dem die Klage der IG Hürth gegen den Netzausbau zwischen Efferen und Hermülheim abgelehnt wurde, ist keine gute Nachricht für Hürth. Hiermit wird eine Entscheidung gegen die Interessen der Hürther Bürgerinnen und Bürger zementiert. Bei der Abwägung der Trassenverläufe scheinen die betroffenen Menschen keine Rolle zu spielen“, bedauert Bürgermeister Dirk Breuer die Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Bundesverwaltungsgericht.

2018 kippte das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage der durch die Stadt Hürth unterstützten Bürgerinitiative den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion wurde damals gezwungen, alle Alternativen noch einmal gründlich zu prüfen. Der Netzbetreiber kam nach wie vor zu dem Schluss: Der Trassenverlauf zwischen Efferen und Hermülheim sei die beste Lösung. 

Aufgrund des Urteils hat der Netzbetreiber die Trassenführung zwischen Hermülheim und Efferen weiterhin unverändert der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung eingereicht. Diese Trassenführung wurde von der Bezirksregierung Köln genehmigt und durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

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