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Stadt Hürth

Landtagswahl: Unterlagen für Briefwahl können angefordert werden

Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt - „Briefwahl vor Ort“ ab sofort möglich

Pressemitteilung vom 14.04.2022

Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai 2022, werden den wahlberechtigten Hürther Bürgerinnen und Bürgern in diesen Tagen zugestellt. Wer bis 24. April keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben wird, kann sich an das Wahlamt der Stadt Hürth im Rathaus, Friedrich-Ebert-Straße 40, wenden. Dort kann die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Kommunalwahl überprüft werden. 

Auf Wunsch werden Anträge für Briefwahlunterlagen zugesandt. Sie können  per Fax unter 02233 / 53-198 oder E-Mail an  wahlamthuerthde angefordert werden. Ferner können Dritte bevollmächtigt werden, Wahlunterlagen zu beantragen. Die Ausgabe erfolgt persönlich oder gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Darüber hinaus können Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen auch online gestellt werden.

Ein besonderer Service ist die „Briefwahl vor Ort“. Hierbei kann ab Dienstag, 19. April 2022, sofort und direkt im Rathaus gewählt werden. Im Zimmer 211 in der zweiten Etage werden Stimmzettel gegen Vorlage des Wahlscheinantrages oder eines gültigen Personalausweises ausgehändigt. Wahlkabinen und eine Wahlurne befinden sich nebenan. 

Das Wahlamt ist montags bis mittwochs durchgehend von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet, donnerstags bis 18:30 Uhr und freitags bis 12:00 Uhr. Weitere Informationen erteilen Julia Sudau und Marco Meller telefonisch unter 02233  / 53-780.

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