Inhalt anspringen

Stadt Hürth

Außengastro: Stadtwerke Hürth verzichten weiterhin bis Jahresende auf Gebühren

Dies hat der Verwaltungsrat der Stadtwerke Hürth in seiner Sitzung am 27. Januar 2022 beschlossen

Pressemitteilung vom 31.01.2022

Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Hürth hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 der Absichtserklärung von Stadtwerke-Vorstand Stefan Welsch und Bürgermeister Dirk Breuer zugestimmt, weiterhin auf die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen zu verzichten. Die Befreiung gilt bis einschließlich 31. Dezember 2022. 

Die Stadtwerke Hürth hatten bereits in der Zeit von Mai 2020 bis Dezember 2021 die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftungsflächen ausgesetzt, um Einnahmeausfällen der Gastronomen in der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. 

Gaststätten, Eiscafés, Cafébetriebe und Restaurants, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten und eine Nutzung öffentlicher Flächen anstreben, müssen eine Sondernutzung bei den Stadtwerken Hürth beantragen. Ein entsprechendes Formular wurde auf der Internetseite des städtischen Unternehmens unter  Stadtwerke Hürth (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht. Die Anträge werden zeitnah und unbürokratisch bearbeitet.

Weitere Informationen werden unter der Rufnummer 02233 / 53414 erteilt.

Weitere Infos

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Hürth
  • Stadt Hürth