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Stadt Hürth

20.10.2020: Außengastro: Stadtwerke Hürth verzichten bis Ende nächsten Jahres auf Gebühren

Zugrunde liegt eine im September 2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Verwaltungsrates

Gute Nachricht für Hürther Gastronomiebetriebe: Die Stadtwerke Hürth verzichten auch künftig auf Sondernutzungsgebühren für deren Außengastronomieflächen. Die Befreiung gilt für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021. Eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung haben Stadtwerke Hürth-Vorstand Stefan Welsch, Bürgermeister Dirk Breuer als Vorsitzender des Verwaltungsrates der städtischen Gesellschaft, sowie vier Mitglieder dieses Gremiums Ende September 2020 getroffen.

Diese Entscheidung war erforderlich, da eine bereits seit Mai gültige Befreiung bis einschließlich 31. Oktober 2020 befristet war. Sie wurde seinerzeit ermöglicht, um die Gastronomiebetrieben während der Corona-Pandemie zu entlasten. Ziel war und ist nach wie vor, bereits entstandenen Einnahmenausfällen entgegen zu wirken. Bürgermeister Dirk Breuer hatte die unentgeltliche Nutzung der Außengastronomieflächen angeregt. So dürfen die Gastronomen die Außenflächen unter Nutzung des öffentlichen Raumes vergrößern, damit sie die durch Abstandsregeln entfallenden Tische dort aufstellen können. Gastronomiebetreiber, die bereits seit Mai 2020 von dem Angebot Gebrauch gemacht hatten, brauchen keine erneute Antragstellung vorzunehmen.  

Gaststätten, Eiscafés, Cafébetriebe und Restaurants, die dieses Angebot bislang nicht in Anspruch genommen haben und nun eine Nutzung öffentlicher Flächen anstreben, können eine Sondernutzung bei den Stadtwerken Hürth beantragen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf dieser Seite unter Downloads & Links. Informationen hierzu erteilt Angelina Tittelbach unter der Rufnummer 02233 / 53-414.

Gastronomen können bis zu zwei öffentliche Stellplätze nutzen. In Frage kommen Gehwege, Parkplätze, Parkstreifen und sonstige Flächen. Bestehen bleiben muss eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern. Ferner ist eine maximal ein Meter hohe Abgrenzung zu Straßen in einem Abstand von 50 Zentimetern zu errichten.