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Stadt Hürth

Für Stichwahl des Landrates genügt Personalausweis oder Reisepass

Es werden keine separaten Wahlbenachrichtigungen versendet – Wahlhandlung auch im Rathaus möglich

Für die Stichwahl für das Amt des Landrates des Rhein-Erft-Kreises am Sonntag, 27.09.2020, werden keine separaten Wahlbenachrichtigungen versendet. Darauf weist das Wahlamt der Stadt Hürth hin. Die Wahllokale sind identisch mit denen der Kommunalwahl am 13. September 2020. Ein Verzeichnis aller Wahlbezirke und Wahllokale finden Sie unter  #HürthWählt: Alle Infos (Öffnet in einem neuen Tab).

Für die Wahlhandlung im Wahllokal genügt ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass. Noch bis Freitag, 25. September 2020, 18:00 Uhr, können beim Wahlamt Briefwahlunterlagen beantragt werden. Auf dem Postweg verloren gegangene Briefwahlunterlagen werden bei persönlicher Vorsprache im Wahlbüro erneut ausgestellt.

Das Wahlbüro befindet sich im Raum 211 im Rathaus, Friedrich-Ebert-Straße 40 in 50354 Hürth.  Der Zugang erfolgt über die Gastronomie im Bürgerhaus. Telefonisch ist das Wahlamt unter 02233 / 53-780, 02233 / 53-781 oder 02233 / 53-782 zu erreichen und per E-Mail an  Wahlamt Hürth.

Noch bis einschließlich 27. September 2020 ist es heute bis 16:00 Uhr, am Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr, am Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie am Samstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Sonntag (Einwohnermeldeamt im Rathaus) von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.