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Stadt Hürth

04.09.2020: Probleme bei Briefwahlunterlagen

Bedauerlicherweise sind in der vergangenen Woche (KW 35) bei der Abwicklung der Briefwahl in einigen wenigen Fällen Fehler aufgetreten

Die Fehler bestehen darin, dass in einigen Fällen an die Wahlberechtigten unvollständige oder falsche Briefwahlunterlagen ausgegeben bzw. versandt worden sind. 

Die Briefwahlunterlagen müssen richtigerweise aus Folgendem bestehen:

1. Wahlschein, aus dem ersichtlich ist, in welchem Wahlbezirk der/die Wahlberechtigte/r stimmberechtigt ist.

2. Ein Stimmzettel für die Wahl zur Vertretung (Rat) der Stadt Hürth. Für die Ratswahl gibt es insgesamt 22 verschiedene Stimmzettel. Der/die Wahlberechtigte hat den Stimmzettel für den jeweiligen Wahlbezirk zu erhalten, in dem er/sie stimmberechtigt ist.

3. Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Rhein-Erft-Kreises (Kreistagswahl). Für die Kreistagswahl ist das Gebiet der Stadt Hürth in vier Wahlbezirke eingeteilt. Dabei sind die Stimmbezirke für die Ratswahl wie folgt den Stimmbezirken für die Kreistagswahl zugeordnet: 

  • §  Die Stadtwahlbezirke 1 bis 4 und 6 bilden den Kreiswahlbezirk 25. 
  • §  Die Stadtwahlbezirke 15 bis 20 bilden den Kreiswahlbezirk 26.
  •  §  Die Stadtwahlbezirke 10 bis 14 bilden den Kreiswahlbezirk 27.
  •  §  Die Stadtwahlbezirke 5, 7 bis 9, 21 und 22 bilden den Kreiswahlbezirk 28.

4. Der Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters.

5. Der Stimmzettel für die Wahl des Landrats.

6. Der blaue Stimmzettelumschlag.

7. Der rote Umschlag für den Wahlbrief.

8. Ein Merkblatt zur Briefwahl.

Wie jetzt bemerkt wurde, ist es bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Briefwahl in seltenen Fällen zu Fehlern gekommen. Dabei waren die ausgegebenen Unterlagen in einigen wenigen Fällen unvollständig (Fehlen von Stimmzetteln). In anderen - ebenfalls wenigen - Fällen wurden falsche Stimmzettel für die Wahl zum Rat der Stadt ausgegeben. Der/die Wahlberechtigte haben dann zwar einen Stimmzettel für die Ratswahl erhalten, aber nicht den Stimmzettel für ihren Wahlbezirk mit den entsprechenden Direktkandidaten, sondern für einen anderen Wahlbezirk (mit anderen Direktkandidaten). Diese Verwechslung führt, obwohl der Betroffene für den Fehler keine Verantwortung trägt, zur Ungültigkeit der Stimmabgabe.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben, sind daher gebeten, die Vollständigkeit und Richtigkeit der erhaltenen Unterlagen zu überprüfen.

Sollten Unterlagen unvollständig sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Sie erhalten dann die fehlenden Unterlagen unmittelbar nachgesandt. Sollten falsche Stimmzettel ausgegeben worden sein, werden diese ausgetauscht. Sollten Sie bereits gewählt haben, aber nicht sicher sein, ob die Stimmzettel richtig waren, kann der erteilte Wahlschein vom Wahlamt für ungültig erklärt werden. Sie erhalten dann einen neuen Wahlschein mit neuen vollständigen Briefwahlunterlagen.

Das Wahlamt befindet sich im 1. Obergeschoss (Zimmer 210 und 211) des Rathauses der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth. Es ist geöffnet montags, dienstags und mittwochs von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr. Telefonisch ist das Wahlamt unter 02233 / 53-780 oder 02233/ 53-113 zu erreichen. E-Mails an das Wahlamt senden Sie bitte an  wahlamthuerthde.

"Ab sofort werden die zu versendenden Briefwahlunterlagen in der Verwaltung ein weiteres Mal auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert. Die entstandenen Fehler können daher bei Briefwahlunterlagen, die den Bürgern ab jetzt zugehen, nicht mehr auftreten. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich alle Betroffenen um Entschuldigung", Jens Menzel, stv. Wahlleiter der Stadt Hürth.