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Stadt Hürth

21.08.2020: Kommunalwahl: Unterlagen für Briefwahl können angefordert werden

Wahlbenachrichtigungen wurden zugestellt - „Briefwahl vor Ort“ ab sofort möglich

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am Sonntag, 13. September 2020, wurden den wahlberechtigten Hürther Bürgerinnen und Bürgern in diesen Tagen zugestellt. Wer noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, wird gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Hürth im Rathaus, Friedrich-Ebert-Straße 40, zu wenden. Dort kann die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Kommunalwahl überprüft werden.

Auf Wunsch werden Anträge für Briefwahlunterlagen zugesandt. Sie können per Fax unter 02233 / 53-198 oder E-Mail an  wahlamthuerthde angefordert werden. Ferner können Dritte bevollmächtigt werden, Wahlunterlagen zu beantragen. Die Ausgabe erfolgt persönlich oder gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Darüber hinaus können Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen auch per  Briefwahlantrag online (Öffnet in einem neuen Tab) gestellt werden.

Ein besonderer Service ist die „Briefwahl vor Ort“. Hierbei kann ab sofort und direkt im Rathaus gewählt werden. Im Zimmer 211 in der zweiten Etage werden Stimmzettel gegen Vorlage des Wahlscheinantrages oder eines gültigen Personalausweises ausgehändigt. Wahlkabinen und eine Wahlurne befinden sich nebenan.

Das Wahlamt ist

  • montags bis mittwochs durchgehend von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
  • donnerstags bis 17:30 Uhr und
  • freitags bis 12:00 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen zur Wahl erteilt das Wahlamt unter Telefon 02233 / 53-780.