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Stadt Hürth

06.07.2020: Integrationsrat: Wahlvorschläge können bis 16.07.2020 eingereicht werden

Gremium wird am Tag der Kommunalwahl am 13.09.2020 gewählt

Bürgermeister Dirk Breuer und Bektas Metin, Vorsitzender des Integrationsrates der Stadt Hürth (v.l.), rufen Interessierte auf, sich für das neu zu besetzende Gremium zu bewerben.

„Kandidieren Sie für den Integrationsrat der Stadt Hürth und gestalten Sie die Demokratie mit.“ Mit diesen Worten rufen Bürgermeister Dirk Breuer und Bektas Metin, Vorsitzender des Hürther Integrationsrates, Interessierte auf, sich für die Mitarbeit in dem Gremium zu bewerben. Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Hürtherinnen und Hürther, die einen Migrationshintergrund haben. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und kann so Einfluss auf Entscheidungen des Stadtrates und seiner Gremien nehmen.

Noch bis zum 16.07.2020 werden im Wahlamt im Rathaus, Friedrich-Ebert-Straße 40 in 50354 Hürth, Vorschläge für die Wahl des städtischen Integrationsrates angenommen. Sie findet am 13.09.2020 gleichzeitig mit der Kommunalwahl statt.

Kandidieren dürfen alle, die das aktive Wahlrecht entsprechend der Gemeindeordnung besitzen. Darüber hinaus müssen sie sich am Wahltag seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufhalten und seit drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in Hürth gemeldet sein.

Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer sowie nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger und Staatenlose, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem 28.08.2020 ihre Hauptwohnung in Hürth haben. Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben. Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, auf die das Aufenthaltsgesetz keine Anwendet findet oder die Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind.

Antragsformulare für Kandidaten sind im Wahlamt erhältlich und können per E-Mail an  wahlamthuerthde oder telefonisch unter der Rufnummer 02233 / 53-780 angefordert werden.

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