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Stadt Hürth

24.04.2020: Waldbrandgefahr: Um umsichtiges Verhalten wird gebeten

Rauchen, Grillen und offene Feuer nicht gestattet – Keine Gläser oder Scherben hinterlassen

In Anbetracht der seit mehreren Wochen anhaltenden Trockenheit besteht auch in den Hürther Waldgebieten und auf öffentlichen Grünflächen eine erhöhte Brandgefahr. Darauf weist die Hürther Feuerwehr hin und bittet die Bevölkerung, sich umsichtig zu verhalten. Insbesondere im Bereich von Nadelgehölzen, die mitunter von Borkenkäfern stark geschädigt sind, ist besondere Vorsicht geboten, da deren totes Holz besonders leicht entzündlich ist. Hier ist ein Funke ausreichend, um ein Feuer zu entfachen. Die Brandgefahr erstreckt sich auch auf Grünzüge mit Laubbäumen.

Die Feuerwehr bittet, die im Wald bestehenden Vorschriften einzuhalten. So ist offenes Feuer sowie Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet, da bereits ein Funkenflug einen Brand verursachen kann. Auch werden alle Besucherinnen und Besucher der Wälder aufgefordert, weder Gläser oder Glasscherben zu hinterlassen. Der Grund: Der Brennglaseffekt, der durch Glas in der Sonne entsteht, kann Brände verursachen.

Auch das Grillen auf Hürther Grünflächen ist nicht gestattet. Die Feuerwehr weist darauf hin, Fahrzeuge nicht auf entzündlichem Untergrund zu parken, da Katalysatoren Brände verursachen können. Daher wird empfohlen, ausschließlich ausgewiesene Parkflächen zu nutzen. Darüber hinaus bitten die Florianjünger, Zufahrten zu Wäldern und öffentlichen Flächen frei zu halten und Park- und Halteverbote zu beachten. Brände sind unverzüglich unter der Notrufnummer 112 zu melden. Betroffenen wird empfohlen, sich im Brandfall gegen die Windrichtung fortzubewegen.

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