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Stadt Hürth

18.03.2020: Corona-Krise - Stadt Hürth sichert Erleichterungen zu

Unterstützung insbesondere für Erziehungsberechtigte und Gewerbebetriebe, die von Schließungen betroffen sind -#huerthliefert als digitale Plattform für lokale Angebote aus Einzelhandel und Gastronomie

In Zeiten der Corona-Krise tagt der Stab für außergewöhnliche Ereignisse täglich unter der Leitung von Bürgermeister Dirk Breuer.

„Die Maßnahmen, die von den Kommunen in Nordrhein-Westfalen nun auf Veranlassung des Landes umgesetzt werden müssen, sind sehr einschneidend und sie werden auch zu vielen Härten führen. Im Vordergrund steht aber der Schutz der als Risikopatienten eingestuften Mitglieder auch unserer Stadtgesellschaft“, wirbt Bürgermeister Dirk Breuer um Verständnis für weitere kontaktreduzierende Maßnahmen, die er heute angeordnet hat, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu begrenzen.

So ist es Reiserückkehrern aus Risikogebieten für den Zeitraum von 14 Tagen unter anderem untersagt, Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäuser, stationäre Einrichtungen der Pflege sowie Schulen zu betreten. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen sowie ähnliche Einrichtungen wurden angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.

Zugleich müssen alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater und Kinos sowie Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen schließen. Gleiches traf zu auf Spielhallen, Wettbüros, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen. Gestern hatten Volkshochschulen, Musikschulen sowie sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtung den Betrieb einzustellen. Hinzu kam der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Seit heute sind unter anderem Messen, Ausstellungen sowie Freizeitaktivitäten von Anbietern untersagt. Darüber hinaus dürfen Spiel- und Bolzplätze nicht mehr betreten werden. Unter bestimmten Auflagen können Bibliotheken den Betrieb aufrecht halten. Restaurants und Speisegaststätten dürfen bei Einhaltung von Bestimmungen frühestens um 6:00 Uhr öffnen und sind spätestens um 15:00 Uhr zu schließen.

Geöffnet bleiben darf der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen sowie Banken und Sparkassen bleiben von Verboten verschont. Hierzu zählen ferner Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Der Zugang zu Einkaufszentren ist gestattet, sofern sich vorgenannte Einrichtungen darin befinden und der Besuch ausschließlich diesen Zwecken dient. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Bis auf Weiteres dürfen Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken sowie Geschäfte des Großhandels sonntags und an Feiertagen, jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffnen. Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag sind davon ausgenommen. Bis einschließlich 19. April 2020 sind Veranstaltungen aller Art im Hürther Stadtgebiet untersagt.

Bürgermeister Dirk Breuer: „Um den Betrieben zu erleichtern, Ihre Angebote darzustellen, habe ich veranlasst, dass auf der städtischen Internetseite  Stadt Hürth ein Link eingerichtet wird, auf dem Unternehmen ihre zusätzlichen Angebote darstellen können. Hürther Gewerbetreibende können ihre Angaben hier selber einpflegen. Dann haben die die Hürtherinnen und Hürther die Möglichkeit, sich zielgerichtet über die lokalen Bring-, Service- und Lieferdienste zu informieren. Die Plattform mit der Bezeichnung #Hürthliefert ist unter folgendem Link aufrufbar:   #HürthLiefert

Zudem sind auf der Internetseite der städtischen Wirtschaftsförderung die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Gewerbetreibende, die einer Unterstützung dienlich sind, bereitgestellt.“

Der Verwaltungschef sichert Erziehungsberechtigten Erleichterungen zu. „Für die bisher angeordnete Schließung der Betreuungseinrichtungen erhalten die Eltern die Beiträge zurück, soweit keine Notbetreuung erfolgt. Sollte die Schließzeit noch länger als bisher geplant andauern, wird seitens der Stadt Hürth eine weitergehende Erstattung geprüft. Das Jugendamt der Stadt Hürth wird allen Betroffenen die Elternbeiträge in einem unbürokratischen Verfahren erstatten.“ Über die Abwicklung des Verfahrens wird es zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Informationen geben.

„Auch im Fall der Verpflegungsgelder in städtischen Kindertages- und OGS-Einrichtungen für Kinder, die nicht in einer Notgruppe verpflegt werden, wird es eine Erstattung geben“, teilt Bürgermeister Breuer mit. Dazu bedarf es keines gesonderten Antrags. Eltern, deren Kinder Einrichtungen anderer Träger besuchen, sollten sich bezüglich einer möglichen Erstattung der Verpflegungsgelder direkt an diese Träger wenden.

„Ich hoffe, dass die Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Infektionen erfolgreich sein werden und die Einschränkungen unseres täglichen Lebens einen Beitrag leisten. Wenn wir weiterhin als Stadtgesellschaft zusammenhalten, uns auch in etwaigen Notlagen unterstützen und nicht jeck machen lassen, bin ich zuversichtlich, dass das Hürther Leben nach Beendigung des jetzigen Zustands wieder aufblühen wird“, äußert sich der Hürther Bürgermeister optimistisch.

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