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Stadt Hürth

13.03.2020: Informationen zu Kita-Schließungen

Gemäß der Vorgabe des Landes gilt ab Montag dem 16.03.2020 ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat in einem aktuellen Runderlass vom 13.03.2020 Näheres zu den Schließungen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen definiert.

Die vorgenannten Einrichtungen dürfen ab dem 16.03.2020 grundsätzlich nicht mehr betreten werden.

Es gelten jedoch Ausnahmen für Schlüsselpersonen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann.

Für diese Personengruppen wird eine Notbetreuung eingerichtet. Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. In einer Leitlinie (Download am unteren Seitenende) vom 15.03.2020 wurde dies genauer definiert.

Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:

1. Sektor Energie
- Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

2. Sektor Wasser, Entsorgung
- Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

3. Sektor Ernährung, Hygiene
- Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

5. Sektor Gesundheit
- insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener  Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
- insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
- Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

7. Sektor Transport und Verkehr
- insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
- Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
- Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

8. Sektor Medien
- insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
- Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
- Gesetzgebung/Parlament

10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
- Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Zudem gelten noch folgende Voraussetzungen bei dem zu betreuenden Kind:

- Die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf
- Die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf
- Die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, dass durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter  https://www.rki.de/…/Neuartiges_Coronavi…/Risikogebiete.html (Öffnet in einem neuen Tab))
bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.

Wenn die Sie zu dem Kreis der Schlüsselpersonen gehören und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, in der die Unentbehrlichkeit gegenüber der Betreuungseinrichtung bescheinigt wird. Diese Bescheinigung muss bis Mittwoch, den 18.03.2020, der Einrichtung vorliegen.

Die Einrichtungen im Stadtgebiet Hürth werden kurzfristig über diese Regelung informiert.

Stand: 15.03.2020 - 23:00 Uhr

Allgemeine Downloads

- Informationen des Landes NRW für Träger, Leitungen, Personal und Eltern

- Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen

- FAQ zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen des Landes NRW

- Musterbestätigung des Landes NRW

Downloads von Fachempfehlungen des Landes NRW für die Einrichtungsleitungen

- Fachempfehlung Nr.1_Allgemeines

- Fachempfehlung Nr.2_gruppen_einrichrichtungsbezogene Betreuung

- Fachempfehlung Nr.3_Personaleinsatz

- Fachempfehlung Nr.4_Schließungen

Erläuterungen und Hinweise

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