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Stadt Hürth

08.01.2020: Bürgerhaus: Brüstungserhöhung auf Empore nicht mehr erforderlich

Sie wurde abmontiert – Zugrunde liegt neue juristische Bewertung des Bauministeriums

Das im Herbst vorigen Jahres provisorisch montierte Holzgeländer auf der Empore im Bürgerhaus ist heute entfernt worden. Ermöglicht wurde das aufgrund einer neuen juristischen Bewertung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in Sachen Sonderbauverordnung.

Demnach gibt es Bestandsschutz für vorhandene und bereits genehmigte Abschrankungen, die Bestandteil einer bestehenden Versammlungsstätte sind. Und somit ist es nicht erforderlich, die Empore um 20 Zentimeter auf 1,10 Meter zu erhöhen.

Neubauten sind hiervon ausgenommen. Der neuen juristischen Bewertung lagen Anfragen der Stadt Hürth und anderer Bauaufsichtsbehörden zugrunde.

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