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Stadt Hürth

04.12.2019: Stadtwerke Hürth für den Winter gerüstet

400 Tonnen Trockensalz, 8.000 Liter Feuchtsalz und 100 Tonnen Split gelagert – bis zu 110 Mitarbeiter in Bereitschaft

Gut gerüstet für den Winter: Auf dem Bauhof sind Silos mit ausreichend Streugut gefüllt.

Die Stadtwerke Hürth sind auf bevorstehende Winterverhältnisse vorbereitet. Rechtzeitig vor der Kälteperiode sind auf dem Gelände des Wertstoffhofes an der Kalscheurener Straße 400 Tonnen Trockensalz, 8.000 Liter Feuchtsalz und 100 Tonnen Split gelagert. „Aufgrund hoher Lagerkapazitäten sind wir weitestgehend gefeit vor Lieferengpässen und für den Winter gerüstet“, so Stadtwerke Hürth-Vorstand Stefan Welsch.

Auch die Mannschaft steht: Bis zu 100 Einsatzkräfte der Stadtwerke Hürth sind in Rufbereitschaft, wenn der Wetterbericht für den Straßenbetriebsdienst auf Glättebildung oder Schneefall hinweist. Der Einsatz dauert von vier Uhr morgens bis 22 Uhr. Vier Großfahrzeuge, vier Kleinfahrzeuge und bis zu zwölf Handgruppen sind bereit, um Rutschpartien auf den Hauptverkehrsstraßen in Hürth mit einer Gesamtlänge von etwa 160 Kilometern zu vermeiden.

„An den Straßeneinmündungen ist oberste Vorsicht geboten“, so Welsch. Der Grund: In Anliegerstraßen und dort, wo die Stadtwerke Hürth nicht zuständig sind, wird keine Winterwartung seitens der Stadtwerke Hürth vorgenommen. Daher sind die Anlieger dafür verantwortlich. Gehwege, kombinierte Rad- und Gehwege sowie Straßenflächen bis zur jeweiligen Fahrbahnmitte sind in einer Breite von 1,50 Metern entlang des Grundstückes von den Grundstückseigentümern durchgängig zu räumen. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss der Fahrbahnrand in einer Breite von 1,50 Metern schnee- und eisfrei gehalten werden.

Ferner sind an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse Zugänge zu den Wartehäuschen und zu den Einstiegsflächen von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Einläufe in Entwässerungsanlagen sowie Hydranten müssen von Schnee und Eis freigehalten werden, um bei Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers zu ermöglichen. Als Streumittel sind auftauende Substanzen sowie Salz aus Umweltschutzgründen grundsätzlich untersagt.

Ausnahmen sind gestattet, wenn abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung erzielen – wie beispielsweise bei Eisglätte oder auf Flächen mit starkem Gefälle. Beim Streuen von Salz ist auf größtmöglichen Abstand zur angrenzenden Vegetation zu achten. Geeigneter sind Splitt und Granulat. Beides gibt’s im Baustoffhandel. Ferner ist es gestattet, Sand von städtischen Kinderspielplätzen als Streumittel zu verwenden, da diese jedes Frühjahr mit frischem Sand aufgefüllt werden.

Sämtliche Bestimmungen fußen auf der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, die unter  Stadtwerke Hürth: Satzungen eingesehen werden kann. Wo keine Grundstückseigentümer verpflichtet sind, erfolgt die Winterwartung durch die Stadtwerke Hürth. „Falls jemand zu Schaden kommt, haften die Anlieger. Und zwar im selben Umfang, wie auch die Stadtwerke Hürth für die Bereiche haften, wo wir streuen müssen“, stellt Welsch klar.

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