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Stadt Hürth

Strand & Wasser

Sie wollen mal wieder richtig entspannen oder sich am Wasser an den letzten Urlaub erinnern? Wir empfehlen Ihnen einen Tag im Familienbad "De Bütt" oder am Strand des Otto-Maigler-Sees.

Familienbad "De Bütt"

Familienbad "De Bütt"

Ankommen, wohlfühlen und entspannen im Familienbad De Bütt. Lassen Sie die Seele baumeln und erleben Sie einen ganzen Tag der Erholung und Entspannung! Es erwartet Sie ein umfangreiches Badevergnügen mit vielen Attraktionen in angenehmer und persönlicher Atmosphäre!

Strandbad am Otto-Maigler-See

Strandbad Otto-Maigler-See

Der Otto-Maigler-See ist einer der beliebtesten Badeseen im Köln-Bonner Raum. Er ist einer der wenigen Seen im Ville-Seen-Gebiet, wo das Baden erlaubt ist. Im Strandbad finden zudem regelmäßig Events wie Open-Air-Beachparties, Kinderfeste und Konzerte statt.

Beach Club am Otto-Maigler-See

Der "OMS Beach Club" liegt eingebettet im 50.000 qm großen Strandbad am Otto-Maigler-See. Das Angebot reicht von Relaxen über diverse Sportmöglichkeiten (Schwimmen, Beachsoccer, Beach­volleyball) bis hin zu Trend-Partys.

Bleibtreusee

Wasserskibahn am Bleibtreusee
Wasserski-Bleibtreusee GmbH & Co. KG

Wasserski, Wakeboard und SUP fahren am Bleibtreusee: Die Adresse für Wassersport in NRW!

Der Bleibtreusee ist der größte der Ville-Seen und einer von wenigen Seen, die als Freizeitsee zum Schwimmen und Windsurfen freigegeben sind.

Baden und Erholung im Ville-Seengebiet

Was muss ich beachten? Welche Regeln gelten?

1. Bademöglichkeiten

Das Baden ist nur an folgenden 4 Seen zulässig:

  • Otto-Maigler-See, nur im Strandbad (Eintrittsgebühr)
  • Heider Bergsee, nur auf dem Campingplatz (Eintrittsgebühr)
  • Liblarer See, nur im Strandbad (Eintrittsgebühr)
  • Bleibtreusee (Wasserskibahn) in den dort ausgewiesenen Bereichen (Parkplatzgebühr)

In allen anderen Seen ist das Baden aufgrund forst- und naturschutzrechtlicher Bestimmungen nicht gestattet. Zudem besteht hier keine Badeaufsicht und damit keine Sicherheit.

2. Betreten der Ufer

Die Uferbereiche an den Seen dürfen nur an den Stellen betreten werden, die mit ausgewiesenen und befestigten Wegen erreicht werden können. Ansonsten besteht ein Betretungsverbot der Uferbereiche.

3. Grillen, Lagerfeuer, Rauchen

Grillen und Lagerfeuer sind generell im Wald auf allen Flächen und Wegen verboten. Rauchen ist in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. im Wald verboten.

4. Hunde

Hunde müssen abseits der Wege an der Leine geführt werden.

5. Radfahren

Radfahren ist nur auf befestigten und ausreichend breiten Wegen, auf denen ein Gegenverkehr mit Wanderern problemlos möglich ist, erlaubt.

6. Parken

Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen (z.B. Otto-Maigler-See nur Parkplätze des Strandbades) zulässig. Diese sind z.T. gebührenpflichtig.

Es werden in regelmäßigen Abständen entsprechende Kontrollen durchgeführt. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet!

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Hürth, Schweinsburg
  • Stadt Hürth, Schweinsburg
  • Stadt Hürth, Schweinsburg
  • Hausmann OMS GmbH & Co. KG.
  • ©Thomas Költgen - stock.adobe.com