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Ort
Jugendamt
Frau Gabriele Mainzer
Amtsleitung
Raum 254
Stadtverwaltung Hürth
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth
Postanschrift
Stadt Hürth
Postfach -
50351 Hürth
Aktuelles
Durch die neue Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021 gelten für die Kindertagesbetreuung in Hürth ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen.
Kindertageseinrichtungen
- Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
- Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.
- Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.
- Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.
- Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
- Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den jeweiligen maximalen Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden.
- Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreu-ungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.
- Es gelten die Personalstandards des KiBiz in Verbindung mit der Personalverordnung.
Kindertagespflege
- Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
- Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
- In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden.
Zusätzliche Kinderkrankentage
Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.
Elternbeiträge
Das Land NRW hat mitgeteilt, dass im Monat Januar die Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden sollen. Die Verfahren zur Erstattung der Beiträge werden aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Empfehlung zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern
Falls Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt und Sie unsicher sind ob das Kind eine Kindertageseinrichtung besuchen kann, hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eine Empfehlung herausgebracht, wie mit einer solchen Situation umgegangen werden soll.