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Ort
Wirtschaftsförderung und Strukturwandel (I-13)
Frau Claudia Dahmann
Leitung
Raum 328
Stadtverwaltung Hürth
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth
Postanschrift
Stadt Hürth
Postfach -
50351 Hürth
Corona-Hilfen der Bundesregierung
Informationen des Gesundheitsministeriums
Steuerstundung für Unternehmen in finanziellen Notsituationen
Geraten Unternehmen in eine finanzielle Krise, kann eine Steuerstundung helfen, die Liquidität zu sichern. Wenn Steuern und Abgaben fällig werden, kommt es nicht selten vor, dass der Zahlungsverpflichtete nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. In diesen Fällen kann ein Antrag auf Stundung helfen.
Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestgehend aus. Für die Anträge stehen stark vereinfachte Formulare zum Download zur Verfügung.
Die Möglichkeiten zur zinslosen Stundung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer für durch die Corona-Pandemie unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffenen Steuerpflichtigen wurden um weitere 3 Monate verlängert werden. Damit können bis zum 31. März 2022 fällige Forderungen längstens bis zum 30. Juni 2022 zinslos gestundet werden. Auch darüber hinausgehende Anschlussstundungen mit angemessenen Ratenzahlungsvereinbarungen kommen für weitere 3 Monate, also längstens bis zum 30. September 2022, in Betracht.
Antragsformulare der Finanzverwaltung Nrw
Kurzarbeitergeld
Informationsseiten für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter eine behördliche Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne tatsächlich arbeitsunfähig zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Dies kann für Arbeitnehmer, aber auch für Selbständige, das heißt Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, gelten. Alle Informationen und Antragsmöglichkeiten finden Sie hier: