Rathaus
Auch in unserem Rathaus werden Schutzmaßnahmen ergriffen, um das Ansteckungsrisiko und die Verbreitung des Coronavirus zu minimieren. Bis auf weiteres sind Terminabsprachen für Erledigungen im Hürther Rathaus erforderlich.
- Telefonzentrale
02233 / 530 - Einwohnermeldeabteilung
02233 / 53-0 oder per Onlineterminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) - Standesabteilung
02233 / 53-0 oder per Onlineterminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) - Sonstige Ämter und Abteilungen
Telefonverzeichnis oder Onlineangebote (Öffnet in einem neuen Tab) - Stadtwerke Hürth
02233 / 53-614 oder Stadtwerke Hürth (Öffnet in einem neuen Tab)
Bitte beachten:
Eheschließungen
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht aufgrund der seit 01.04.2022 geltenden gesetzlichen Regelung (CoronaSchVO) nicht mehr.
Wir empfehlen indes zum eigenen und zum Schutz Dritter freiwillig in den Trauräumen eine mindestens medizinische Maske zu tragen.
Jede Person sollte ebenso weiterhin die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand und Hygiene eigenverantwortlich und solidarisch beachten.
Für die Trauorte gelten folgende Teilnehmerzahlen
Rathaus, Gastronomie Bürgerhaus „Hürthers Stübchen“ | 20 Personen |
Gelbe Villa | 25 Personen |
Berli-Theater | 100 Personen |
Musikschule | 40 Personen |
Burg Gleuel | 30 Personen |
Feierabendhaus: | |
Rhein-Erft-Saal | 70 Personen |
Karl-Hell-Zimmer | 15 Personen |
Knapsack-Zimmer | 22 Personen |
Kamin-Zimmer | 46 Personen |
Carbid-Zimmer | 17 Personen |
Phosphor-Zimmer | 17 Personen |
Baum-Zimmer | 5 Personen |
Knapsacktreff | 30 Personen |
Weitere Infos
Bestattungen
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht aufgrund der seit 01.04.2022 geltenden gesetzlichen Regelung (CoronaSchVO) nicht mehr.
Dies gilt sowohl für die Trauerhallen als auch für die Friedhöfe.
Jede Person sollte allerdings weiterhin die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand und Hygiene eigenverantwortlich und solidarisch beachten.
Weitere Infos
Weitere Informationen
Die Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus liegt in der Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Stadt Hürth ist das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Der Rhein-Erft-Kreis informiert ständig aktuell über die Situation in unserem Kreis. Außerdem hat der Rhein-Erft-Kreis eine telefonische Hotline 02271 / 83-12345 eingerichtet. Hier können Sie von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Fragen zu allgemeinen Verhaltenshinweisen stellen. Bitte beachten Sie, dass die Hotline keine medizinische Beratung bietet.
Bei allgemeinen Erkrankungsymptomen rufen Sie Ihren niedergelassenen Arzt an. Alternativ die Hotline 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung. Dort erhalten Sie Auskünfte was zu tun ist, wenn Sie Sorge haben sich angesteckt zu haben.
Falls Sie zu den Themen Impfungen, Ein- und Rückreisen aus dem Ausland, Testangebote oder Verhalten bei einer positiven Testung haben hat der Rhein-Erft-Kreis eine Seite mit ausführlichen Informationen bereitgestellt: