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Stadt Hürth

22.03.2020: Klare und einheitliche Regeln zur weiteren Kontaktreduzierung

Durchsetzung der Verbote ist wichtige städtische Aufgabe

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Landesregierung hat inzwischen auf Grundlage der Leitlinien, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, eine Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese tritt an die Stelle der bisher geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Hürth in der Fassung vom 18.03.2020. Die neue Verordnung tritt am 23.03.2020 um 0.00 Uhr in Kraft.

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist eine gute und kluge Entscheidung. Ein verschärftes Kontaktverbot ist unerlässlich, um die Infektionsentwicklung abzubremsen. Zugleich gibt es nun ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern und in Nordrhein-Westfalen gibt es eine einheitliche Regelung, die in allen Kommunen gilt. Die Verordnung finden Sie nachfolgend.

Die eindeutigen Regeln werden weiterhin konsequent kontrolliert. Die Stadt Hürth hat die Kapazitäten im Kommunalen Ordnungsdienst deutlich aufgestockt. Verstärkte Kontrollgänge werden auch für den Bereich der Spielplätze und Sportanlagen mit zusätzlichen Kräften umgesetzt. Zudem haben Bund und Länder angekündigt, die Polizei in die Kontrolle zur Einhaltung der Vorgaben einzubinden. Die Stadt Hürth begrüßt, wenn hiermit die Kontrollaktivitäten im Rahmen der kommunalen Ordnungspartnerschaft weiter verstärkt werden können.

Das Ordnungsamt hat mit der Verordnung eine klare Vorgabe zur Ahndung von Verstößen erhalten. Geldbußen betragen hiernach mindestens 200 Euro. Insgesamt sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro möglich. Des Weiteren können Verstöße als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt werden.

Ich hoffe, dass es dieser drastischen Strafen nicht bedarf. In den letzten Tagen war festzustellen, dass der allergrößte Teil der Bürgerinnen und Bürger in Hürth sich verantwortungsbewusst verhält. Das macht Hoffnung. Klar ist aber auch, dass es weiterhin auf das individuelle Handeln ankommt. Der kleine Teil der Bevölkerung, der den Vorgaben zuwiderhandelt, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein.

Der Umgang mit der Epidemie fordert den Beschäftigten in der Stadtverwaltung viel ab, der Krisenstab der Stadt ist stark gefordert und in dauernder Einsatzbereitschaft. Die Stadtverwaltung ist erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Entwicklung mit Ausnahme medizinischer Fragestellungen. Den Hürtherinnen und Hürthern steht hierfür eine Hotline unter 02233-53888 zwischen 9:00 und 17:00 Uhr montags bis freitags zur Verfügung. Auch per E-Mail ist die Erreichbarkeit unter coronahuerthde sichergestellt.

Die Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Epidemie stellen weitreichende Eingriffe in die persönlichen Freiheiten jedes Einzelnen dar. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss sich in den kommenden Wochen entfalten. Zögern Sie nicht, sich bei Problemen und Fragen an die oben genannte Hotline zu wenden. Aktuelle Informationen werden Ihnen weiterhin über die städtische Internetseite, die Medien und soziale Netzwerke zur Verfügung gestellt.

Ich hoffe, dass Sie alle im Rahmen der Umstände wohlbehalten durch diese schwierige Zeit kommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Hürth sind für Sie da.

Ihr
Dirk Breuer
Bürgermeister

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