
Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis.
Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.
Sondernutzungen sind insbesondere:
Sondernutzung spezieller Art an öffentlichen Verkehrsflächen:
Für die Genehmigung spezieller Sondernutzungen, z. B. das Aufstellen von
sind die Stadtwerke zuständig. Hier werden auch Genehmigungen für Über- bzw. Unterbauten und Rückverankerungen oder Leitungsverlegungen im öffentlichen Straßenraum erteilt.