Beschreibung
Für eine Karteikartenabschrift des Führerscheins ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.
Für eine Karteikartenabschrift des Führerscheins ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.