Beschreibung
Für den Ersatz des Führerscheins (z. B. aufgrund von Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust) ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.