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Wohngeld

Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld gewährt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen.


Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt von drei Voraussetzungen ab:

  • Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der anzuerkennenden Miete oder Belastung

Auf jeden Fall müssen Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Liegen alle Nachweise vor, so erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen einen Wohngeldbescheid. Wenn festgestellt wurde, dass Sie einen Anspruch haben, wird in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt Hürth eingegangen ist, Wohngeld gezahlt.

Antragsformulare und Auskünfte erhalten Sie in der Wohngeldstelle des Sozialamtes während der Öffnungszeiten. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Antragsformular auch gerne per Post nach Hause.


Hinweis zu den Öffnungszeiten:

Bei der Beantragung von Lastenzuschüssen und Wohngeldanträgen für Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften steht Ihnen die Kollegin der Wohngeldstelle, abweichend von den regulären Öffnungszeiten, freitags nicht zur Verfügung.

Adresse

Stadtverwaltung Hürth
Sozialamt
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Postanschrift

Stadt Hürth
50351 Hürth

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