
Spätaussiedler, die ihren Wohnsitz in der Stadt Hürth genommen haben, können eine Spätaussiedlerbescheinigung beantragen.
Diese Spätaussiedlerbescheinigung wird seit dem 01.01.2005 durch das Bundesverwaltungsamt ausgestellt. Bereits bei der Ankunft in der Landesstelle Unna-Massen (zentrale Aufnahmestelle für das Land NRW) wird ein entsprechender Antrag ausgefüllt und an das zuständige Bundesverwaltungsamt weitergeleitet. Von dort wird den Spätaussiedlern dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ihre Spätaussiedlerbescheinigung zugeschickt.
Dienstleistungsangebot des Sozialamtes:
Nach Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung ist die Beantragung einer pauschalen Eingliederungshilfe möglich. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie beim Sozialamt. Die Weiterleitung des Antrages an die Landesstelle Unna-Massen können Sie inzwischen selbst vornehmen, eine Bestätigung des Antrages durch das Sozialamt ist nicht mehr erforderlich.