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Hürth-Pass

Welche Vergünstigungen bietet der Hürth-Pass?

Der Hürth-Pass bietet Hürthern die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen.

Insbesondere sind hier zu nennen:

  • städtisches Hallenbad (Infos unter Tel.: 02233 / 94697812)
  • Kulturveranstaltungen der Stadt und des Bürgerhauses
  • Sportveranstaltungen der Stadt
  • verbilligte Monatskarte für den Stadtbus (Infos unter Tel.: 02233 / 53-902)
  • Ermäßigung der Gebühren für die Musikschule
  • Kostenlose Nutzung der Stadtbücherei
  • Bezuschussung von Mittagessen in Schulen

Auch viele private Veranstalter und die Volkshochschule Rhein-Erft sind bereit, Vergünstigungen einzuräumen. Bitte fragen Sie bei diesen Veranstaltern nach.


Wer kann einen Hürth-Pass erhalten?

  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfänger von Leistungen nach SGB II
  • Empfänger von laufender Grundsicherung nach SGB XII
  • Taschengeldempfänger in Pflegeheimen nach SGB XII
  • Empfänger von Barbeträgen nach SGB VIII
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG-Empfänger
  • Familien mit mindestens drei Kindern
    (soweit deren Familiennettoeinkommen inklusive Kindergeld 2.046 € im Monat nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes weitere Kind um 256 € im Monat)

Adresse

Stadtverwaltung Hürth
Sozialamt
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Postanschrift

Stadt Hürth
50351 Hürth

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