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Stadt Hürth

Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen

Unter Downloads & Links finden Sie das Bewerbungsformular und ein Merkblatt zur Ehrenamtskarte.

Beschreibung

Um überdurchschnittliches bürgerschaftliches Engagement gebührend zu würdigen, wurde in Nordrhein-Westfalen die Ehrenamtskarte eingeführt. Eine Vielzahl von Städten, Gemeinden und Kreisen haben sich dieser Aktion bereits angeschlossen. Sie verleihen Ehrenamtlichen, die gewisse Kriterien erfüllen, die Ehrenamtskarte NRW. Die Inhaberinnen und Inhaber dieser Karte können eine Vielzahl von Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen erhalten.

Im August 2011 hat der Rat der Stadt Hürth beschlossen, die Ehrenamtskarte auch in unserer Stadt einzuführen. Dies soll ein Zeichen des Dankes und der Wertschätzung für die Bürgerinnen und Bürger sein, die sich in Hürth in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren.

Am 12. Juni 2012 war es dann soweit. Ministerialdirigent Klaus Böscher, Referent im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, und Bürgermeister Walther Boecker händigten die ersten 52 Ehrenamtskarten an Berechtigte aus.

Wer erhält eine Ehrenamtskarte?

Die Antragstellenden müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um die Ehrenamtskarte zu erhalten:

  • Es müssen mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche (250 Stunden/Jahr) geleistet werden.
  • Der Antragsteller muss bereits mindestens zwei Jahren ehrenamtlich tätig gewesen sein.
  • Die ehrenamtliche Arbeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in Hürth erbracht worden sein.
  • Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über eine Erstattung der angefallenen Kosten hinausgehen.
  • Eine Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit muss schriftlich auf dem Bewerbungsvordruck von einer verantwortlichen Person (in der Regel Vorstandsmitglied des Vereins oder der Institution) erfolgen.

Wie lange gilt die Ehrenamtskarte?

Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte knüpft an die Mindestdauer des ausgeübten Ehrenamtes an und beträgt eine Zeit von zwei Jahren. Die Ehrenamtskarte kann dann neu beantragt werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.

Welche Vergünstigungen gibt es mit der Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist gültig in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens, die an dem Landesprojekt teilnehmen. Die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte  können in diesen Kreisen, Städten und Gemeinden eine Vielzahl von Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen erhalten. Es gibt verschiedenste Ermäßigungen z. B. in Museen, Schwimmbädern, Theatern aber auch bei Einzelhändlern, in Apotheken oder Restaurants. Die Liste der örtlichen Partner sind auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen einzusehen.

 In Hürth gibt es beispielsweise Vergünstigungen

  • in der Stadtbücherei,
  • der Josef Metternich-Musikschule,
  • dem Familienbad "De Bütt",
  • im Bürgerhaus
  • und in der Event Ticket Agentur des Stadtbusses.

Erläuterungen und Hinweise