Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



Wohnsitz ummelden

Nach § 13 des Meldegesetzes NW hat sich jede Bürgerin bzw. jeder Bürger innerhalb einer Woche bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt umzumelden, falls er innerhalb seiner Wohnsitzgemeinde eine neue Wohnung bezieht.


Frist:
Die Ummeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen.


Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

Ähnliche Produkte

Adresse

Stadtverwaltung Hürth
Einwohnermeldeabteilung
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Postanschrift

Stadt Hürth
50351 Hürth

Infoboxen

Einwohnermeldeabteilung:

Logo: Terminvereinbarungen