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Namensänderung

Eine Änderung des Vornamens oder des Nachnamens aus anderen Gründen als Scheidung, Heirat oder Tod des Ehegatten bedarf eines Antrags bei der Namensänderungsbehörde (Rhein-Erft-Kreis).

Der Antrag kann beim Standesamt abgegeben werden. Es müssen schwerwiegende, stichhaltige Gründe für die Namensänderung vorliegen, z. B.

  • anstößige oder lächerlich klingende Namen
  • "belastete" Namen
  • unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
  • schwierige ausländische Namen

 

Hierbei ist jede Namensänderung eine Einzelfallentscheidung, in der die gesamten Umstände zur beabsichtigten Namensänderung berücksichtigt werden. Sollten eine Namensänderung gewünscht sein, ist daher in jedem Fall ein Beratungsgespräch erforderlich.

Adresse

Stadtverwaltung Hürth
Standesabteilung
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Postanschrift

Stadt Hürth
50351 Hürth

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