
Eine Änderung des Vornamens oder des Nachnamens aus anderen Gründen als Scheidung, Heirat oder Tod des Ehegatten bedarf eines Antrags bei der Namensänderungsbehörde (Rhein-Erft-Kreis).
Der Antrag kann beim Standesamt abgegeben werden. Es müssen schwerwiegende, stichhaltige Gründe für die Namensänderung vorliegen, z. B.
Hierbei ist jede Namensänderung eine Einzelfallentscheidung, in der die gesamten Umstände zur beabsichtigten Namensänderung berücksichtigt werden. Sollten eine Namensänderung gewünscht sein, ist daher in jedem Fall ein Beratungsgespräch erforderlich.