
Adressanfragen können schriftlich, mündlich direkt am Schalter des Meldeamtes oder online gestellt werden. Zu unterscheiden ist hierbei nach:
Einfacher Melderegister-Auskunft:
Erweiterter Melderegister-Auskunft:
Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel), erteilt das Einwohnermeldeamt eine erweiterte Melderegisterauskunft, die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:
Archivauskunft:
Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt.
Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden.
Online-Auskunft über das EMRA-Portal:
Die Stadt Hürth bietet die Möglichkeit an, Melderegisterauskünfte online über "EMRA" anzufordern. Hierdurch sparen der Kunde und auch die Stadt Hürth nicht nur Papier- und Portokosten, sondern auch Zeit, da Anfragen auf elektronischem Wege wesentlich schneller bearbeitet werden können.
Der Kunde erhält per E-Mail eine Information darüber, dass seine Anfrage beantwortet wird und er die Daten sofort abrufen kann.