
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Führungszeugnisse werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Behörde gebraucht. Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies die jeweilige Behörde mit.
Eine persönliche Vorsprache unter Vorlage des gültigen Personalausweises oder Passes ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Beantragung durch Bevollmächtigte ist gesetzlich nicht erlaubt (§ 30 Bundeszentralregistergesetz).