
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Hürth nimmt den Einbürgerungsantrag nur entgegen. Für die Abgabe des Antrages ist eine Terminvereinbarung per Telefon oder Mail mit der unter dem Reiter "Kontakt" aufgeführten Kollegin erforderlich.
Die Bearbeitung erfolgt durch den Rhein-Erft-Kreis.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.