
Amtliche Beglaubigung von Dokumenten:
(bestätigt wird nur das Übereinstimmen von Kopie und Original)
Solch eine Beglaubigung durch das Einwohnermeldeamt kommt nur infrage bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen usw. von Urkunden, die
Ausnahme:
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften:
Die Unterschrift muss bei der Meldebehörde geleistet werden. Der Personalausweis ist zu Prüfzwecken zwingend vorzulegen.
Beglaubigung von Zeugnissen:
Zeugnisse können im Einwohnermeldeamt amtlich beglaubigt werden.
Beglaubigungen für die Rentenversicherung:
Beglaubigungen von Urkunden, Zeugnissen und anderen Unterlagen zur Vorlage bei der Rentenversicherung werden von der Rentenstelle, Frau Decker, Tel. Nr.: 53-329, vorgenommen.