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Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigung von Dokumenten:
(bestätigt wird nur das Übereinstimmen von Kopie und Original)

Solch eine Beglaubigung durch das Einwohnermeldeamt kommt nur infrage bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen usw. von Urkunden, die

  • von einer Behörde ausgestellt worden sind,
  • zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder
  • bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.

 

Ausnahme:

  • Notarielle Urkunden
  • Urteile und Beschlüsse von Gerichten
  • Inländische Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden) bleiben dem Standesbeamten vorbehalten
  • Kopien aus dem Liegenschaftskataster können nur von bestimmten Behörden beglaubigt werden

 

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften:

Die Unterschrift muss bei der Meldebehörde geleistet werden. Der Personalausweis ist zu Prüfzwecken zwingend vorzulegen.

 

Beglaubigung von Zeugnissen:

Zeugnisse können im Einwohnermeldeamt amtlich beglaubigt werden.

 

Beglaubigungen für die Rentenversicherung:

Beglaubigungen von Urkunden, Zeugnissen und anderen Unterlagen zur Vorlage bei der Rentenversicherung werden von der Rentenstelle, Frau Decker, Tel. Nr.: 53-329, vorgenommen.

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Adresse

Stadtverwaltung Hürth
Einwohnermeldeabteilung
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Postanschrift

Stadt Hürth
50351 Hürth

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