
Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes ist an allen Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende mit umfangreichen Mitwirkungsrechten beteiligt.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet junge Menschen (14 bis einschließlich 20 Jahre) während des ganzen Strafverfahrens und bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung.
Aufgaben: