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Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes ist an allen Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende mit umfangreichen Mitwirkungsrechten beteiligt.

Die Jugendgerichtshilfe begleitet junge Menschen (14 bis einschließlich 20 Jahre) während des ganzen Strafverfahrens und bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung.

Aufgaben:

  • Beratung von jungen Straftätern und deren Familien
  • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
  • Vorschläge für mögliche Urteile
  • Nachbetreuung

Adresse

Stadtverwaltung Hürth
Jugendamt
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Postanschrift

Stadt Hürth
50351 Hürth

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