
Grundsätzlich ist für jeden Hund eine Hundesteuer zu zahlen. Steuerpflichtig ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter.
Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Ist der Hund der Hundehalterin bzw. dem Hundehalter durch Geburt von einer von ihr bzw. ihm gehaltenen Hündin zugewachsen, dann muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, erfolgen.