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Stadt Hürth

Aufenthaltserlaubnis - Beantragung

Beschreibung

Mit dem 01. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel für ausländische Mitbürger aus Nicht-EU-Staaten eingeführt. Die Aufenthaltstitel werden auf einer Chipkarte, ähnlich dem neuen Personalausweis, erteilt und nicht mehr in die Pässe eingeklebt.

Aus diesem Grunde können ausländische Mitbürger ihre Anträge nicht mehr beim Einwohnermeldeamt abgeben.

Die Aufenthaltstitel werden als eigenständiges Dokument als Kunststoffkarte im Kreditkartenformat ausgegeben.

Hiervon betroffen sind:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
    bzw. von Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die nicht Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates sind
  • Aufenthaltserlaubnis für schweizerische Staatsangehörige
  • die Blaue EU-Karte, Richtlinie 2009/50/EG vom 25.05.2009, für die Einreise und den Aufenthalt von hochqualifizierten Arbeitskräften

Weitere Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.

Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache durch das Ausländerwesen des Ordnungsamtes des Rhein-Erft-Kreises.

Erläuterungen und Hinweise