
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sollen Ihr Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung Ihrer Daten zu entscheiden, schützen. Dieses Recht darf nicht durch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in einer öffentlichen Stelle beeinträchtigt werden.
Als personenbezogene Daten gelten alle Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer Person, zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Familienstand, Kfz-Kennzeichen, Krankendaten, Vorstrafen, Zeugnisse und vieles andere mehr.
Nach § 2 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NW) ist auch die Stadt Hürth, ebenso wie alle anderen öffentlichen Stellen, an die Datenschutz-Vorschriften gebunden.
Auf die Verwaltung wirkt sich der Datenschutz in folgender Weise aus:
Zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes wählt der Landtag einen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Zu den Aufgaben zählt die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen Regelungen, die den Datenschutz betreffen.
| Telefon: | +49 2233 / 53-146 |
|---|---|
| Fax: | +49 2233 / 53-169 |
montags, dienstags und mittwochs
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
donnerstags
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
freitags
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung