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Ökologisch(er) Wohnen?

Eine Sanierung der privaten Haushalte im Hinblick auf die Gebäudehülle, die Verwendung energieeffizienter Haushaltsgeräte, der sparsame Umgang mit Strom und der Einbau moderner Heizungstechnik kann dazu beitragen, einen guten Anteil CO2 im Haushalt einzusparen.


Ökologisch orientierte Siedlung:

In Hürth-Fischenich wird die erste an ökologischen Kriterien orientierte Wohnsiedlung errichtet. Es können Grundstücke erworben werden, um anschließend sein Eigenheim zu errichten. Die genauen Vorgaben finden Sie im Bebauungsplan (BPL) 402 Marktweg Süd.

Für den BPL 402 wurden folgende Möglichkeiten und Maßnahmen berücksichtigt, die einem nach ökologischen Kriterien orientierten Wohngebiet gerecht werden.

  • Flächen sparende Ortsrandarrondierung
  • Flächen sparende Erschließungsform
  • Kompakte Bauweise durch Reihenhäuser und Doppelhäuser
  • Solar energetische Bewertung und Optimierung mit folgenden Empfehlungen:
    • Festsetzung der Dachform Satteldach ohne Dachneigung
    • Festsetzung einer maximalen Trauf- und Firsthöhe
    • Stellung der Gebäude durch Ost-West-Ausrichtung und Abstandsvergrößerung
    • Ausschluss von Dachaufbauten
    • Baumpflanzungen um Verschattung zu vermeiden

Durch Berücksichtigung dieser Empfehlungen im BPL 402 könnten Solarenergieverluste um 21 % und der Primärenergiebedarf um 8 % vermindert werden, was einer jährlich erreichbaren Energieeinsparung von 250.000 KWh/a entsprechend 25.000 l Heizöl entspricht.

  • Stadtökologische Festsetzungen wie Ortsrandeingrünung, grüner Quartiersplatz, Baumpflanzungen, u. a.
  • Externe Ausgleichmaßnahme durch Umwandlung einer 1,4 ha großen Ackerfläche an der B 265 in Kendenich in eine Brachfläche mit randlichem Heckenstreifen sowie Anlegung eines Kleingewässers
  • Regenwasserableitung im Trennsystem und Regenwasserversickerung in einem separaten Versickerungsbecken
  • Wärmeversorgung durch die Stadtwerke Hürth mit Fernwärme

Bebauungsplan 402: Vorentwurf vom 06.02.2009 BPL 402: Vorentwurf vom 06.02.2009 Großbildansicht

Durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB für den BPL 402 zwischen der Stadt Hürth und der WGZ Immobilien und Treuhand GmbH wurden u. a. auch vertragliche Regelungen zur Energienutzung aufgenommen, in dem der Investor dafür Sorge trägt, dass auf mindestens 50 % der von ihm zu vermarktenden 90 Hausgrundstücke Photovoltaikanlagen errichtet werden. Der Investor setzt dafür einen Förderbetrag von 3,50 €/m² Grundstücksfläche (ca. 164.000 €) ein.

Sollte nach Ablauf von fünf Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes, also ab 12.01.2015, die Quote von 50 % realisierter Photovoltaikanlagen nicht erreicht sein, zahlt der Investor den nicht verbrauchten Teil des Förderbetrages zzgl. eines 20%igen Aufschlages an die Stadt, die mit dem Betrag die Errichtung von Photovoltaikanlagen an anderer Stelle fördert.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Investor dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Bebauungsplangebiet künftig zu errichtenden Häuser hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs einen Standard von KfW 60 (Jahresprimärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung von weniger als 60 KWh/m² a) haben und diese Vorgaben an die Grundstückskäufer weiter zu geben.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die vorgenannten Festsetzungen und Maßnahmen im Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und städtebaulichen Vertrag zu einer klimaschonenden Stadtentwicklung beitragen und dies durch den BPL 402 erstmalig in Hürth in dieser Form und Umfang ausgeführt wurde.




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