Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



Auf einen Blick


Das Grundgesetz als Printmedium.

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

(Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes)


Um dies zu gewährleisten finden auf allen politischen Ebenen regelmäßig Wahlen statt, in denen Vertreter des Volkes gewählt werden. Diese Wahlen folgen den Wahlgrundsätzen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.


Das bedeutet:

Allgemein:
Das Wahlrecht steht jeder Staatsbürgerin und jedem Staatsbürger zu, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Unmittelbar:
Die Wählerinnen und Wähler wählen ihren Abgeordneten direkt. Es werden bei der Wahl keine Wahlmänner und/oder Wahlfrauen zwischengeschaltet.

Frei:
Es darf auf Wählerinnen und Wähler hinsichtlich der Wahlentscheidung von keiner Seite Druck ausgeübt werden.

Gleich:
Jede abgegebene Stimme hat das gleiche Gewicht.

Geheim:
Niemand darf durch Kontrolle erfahren, wie ein anderer gewählt hat. Allenfalls dürfen Wählerin oder Wähler selbst bekannt geben, wem sie ihre Stimme gegeben haben.





Infoboxen

Haben Sie noch Fragen?

Wahlamt

Marcus Krüll
Tel.: 02233 / 53-119
und 02233 / 53-781
Fax: 02233 / 53-198
E-Mail: wahlamt@huerth.de
Zimmer 107 und 108
im 1. OG des Rathauses

Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs
07:30 Uhr - 16:30 Uhr
donnerstags
07:30 Uhr - 17:30 Uhr
freitags
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung

So erreichen Sie das Rathaus:

Foto des Rathauses.

Adresse:
Stadtverwaltung Hürth
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Postanschrift:
Stadt Hürth
50351 Hürth

Telefonzentrale / Information:
Tel.: 02233 / 53-0
Fax: 02233 / 53-147
zentrale E-Mail: rathaus@huerth.de
im 1. OG des Rathauses