Stadtrat
Der Rat ist das wichtigste Organ der Stadt. Er vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem Bürgermeister, der Vorsitzender des Rates ist.
Zusammensetzung:
Die Ratsmitglieder haben sich in fünf Ratsfraktionen wie folgt zusammengeschlossen:
Sitzverteilung Stadtrat nach der Wahl am 30.08.2009
Zuständigkeiten:
Grundsätzlich ist der Rat für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig. Da es ihm unmöglich wäre, alle Entscheidungen selbst treffen zu müssen, kann er Entscheidungen auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.
Genaue Regelungen hierzu treffen die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Hauptsatzung der Stadt Hürth und die Richtlinien für die Zuständigkeit der Ausschüsse des Rates.
- sgv.im.nrw.de
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -
Hauptsatzung der Stadt Hürth
(pdf-Datei / 360688 Bytes) -
Richtlinien für die Zuständigkeit der Ausschüsse des Rates
(pdf-Datei / 52298 Bytes)
Verfahren:
Der Rat hat Einzelheiten zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Ratssitzungen in einer Geschäftsordnung geregelt.
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Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
(pdf-Datei / 76476 Bytes)
Mitglieder:
Übersicht aller Mitglieder des Rates der Stadt Hürth und weiterer Mandatsträger der aktuellen Wahlperiode (2009 bis 2014).
Angaben nach der Ehrenordnung:
Die Ratsmitglieder, die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind nach den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetz gehalten, Auskünfte über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen.
Der Stadtrat hat in seiner Ehrenordnung festgelegt, dass die Angaben im Internet und außerdem jährlich für die Dauer von mindestens einer Woche durch Aushang am Rathaus bekannt zu machen sind.
Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und für die Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den einzelnen Meldepflichtigen.
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Ehrenordnung für den Rat der Stadt Hürth
(pdf-Datei / 48018 Bytes)



