Stadtrat
Der Rat ist das wichtigste Organ der Stadt. Er vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem Bürgermeister, der Vorsitzender des Rates ist.
Allgemeine Informationen:
Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen garantiert die Selbstverwaltung von Gemeinden durch selbstgewählte Organe - ein Prinzip, auf dem auch die Verfassung der Stadt Hürth beruht.
Der Stadtrat ist das Hauptorgan der Gemeinde; er trifft die Grundsatzentscheidungen für das Verwaltungshandeln in allen Gemeindeangelegenheiten.
Die Mitglieder des Rates werden von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Vorsitzender des Rates ist der Bürger-meister, der bei der Kommunalwahl für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt wird. Laut neuer Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist diese Position seit 1999 durch einen hauptamtlichen Bürgermeister zu besetzen. Seit dem 01.10.1999 bekleidet Walther Boecker dieses Amt in der Stadt Hürth.
Zusammensetzung:
Bei der Kommunalwahl am 30.08.2009 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hürth 44 Mitglieder des Rates für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Außerdem haben sie Bürgermeister Walther Boecker mit 56 % in seinem Amt bestätigt.
Die 44 Ratsmitglieder haben sich in fünf Ratsfraktionen sowie dem Bürgermeister wie folgt zusammengeschlossen.
Zuständigkeiten:
Grundsätzlich ist der Rat für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig. Da es ihm unmöglich wäre, alle Entscheidungen selbst treffen zu müssen, kann er Entscheidungen auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.
Genaue Regelungen hierzu treffen die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Hauptsatzung der Stadt Hürth und die Richtlinien für die Zuständigkeit der Ausschüsse des Rates.
- sgv.im.nrw.de
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -
Hauptsatzung der Stadt Hürth
(pdf-Datei / 1,34 MB) -
Richtlinien für die Zuständigkeit der Ausschüsse des Rates
(pdf-Datei / 52298 Bytes)
Angaben nach der Ehrenordnung:
Die Ratsmitglieder, die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind nach den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetz gehalten, Auskünfte über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen.
Der Stadtrat hat in seiner Ehrenordnung festgelegt, dass die Angaben im Internet und außerdem jährlich für die Dauer von mindestens einer Woche durch Aushang am Rathaus bekannt zu machen sind.
Zu den Angaben gelangen Sie, indem Sie über den nachfolgend bereitgestellten Link den entsprechenden Mandatsträger suchen und auf dessen Namen klicken.
- Bürgerinformationssystem - Personensuche
-
Ehrenordnung für den Stadtrat
(pdf-Datei / 48018 Bytes)
Lesen Sie auch hier:
Downloads:
-
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
(pdf-Datei / 365,59 KB)




