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Ausschüsse

Die Entscheidungen des Rates werden von unterschiedlichen Ausschüssen vorbereitet.

Allgemeine Informationen:

Nach der Gemeindeordnung ist dabei die Stadt Hürth verpflichtet, mindestens den Hauptausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Darüber hinaus kann der Rat freiwillig weitere Ausschüsse zur Erörterung wichtiger Probleme einrichten. Insgesamt arbeiten in Hürth acht Fachausschüsse. Die Ausschüsse bereiten Entscheidungen für den den Rat vor. Unterschieden wird zwischen Pflichtausschüssen, denen nur Ratsmitglieder angehören dürfen, und Fachausschüssen, in denen auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohner zu Mitgliedern bestellt werden können. Wie der Rat tagen auch die Ausschüsse öffentlich. Davon ausgenommen ist der Rechnungsprüfungausschuss.

Falls den Ausschüssen keine ausdrücklichen Entscheidungsbefugnisse vom Rat übertragen worden sind, werden ihre Beschlüsse dem Rat als Empfehlungen weitergeleitet. Dort wird dann abschließend beraten und entschieden. Einwohner und Sachverständige können nach vorheriger Beschlussfassung zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte hinzugezogen werden.

  • Gremienübersicht
    Übersicht aller zurzeit aktiven Gremien (Rat, Ausschüsse und Beiräte)

Funktionen und Aufgaben:

Die Ausschüsse sollen im Wesentlichen zwei Funktionen ausüben:

  • Sie sollen die Ratsentscheidungen vorberaten, indem sie Empfehlungen zur Beschlussfassung aussprechen.
  • Sie sollen aber auch eigenständig über Angelegenheiten entscheiden, für die sie kraft Gesetzes entscheidungsbefugt sind, oder die ihnen vom Rat zur Entscheidung übertragen wurden.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind in den Richtlinien für die Zuständigkeit der Ausschüsse des Rates der Stadt Hürth geregelt.


Verfahren in den Ausschüssen:

Auf das Verfahren in den Ausschüssen finden, vorbehaltlich einiger abweichender Regelungen, grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften Anwendung. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hürth.





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Tel.: 02233 / 53-171
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