Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher
Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher werden entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NW vom Stadtrat gewählt. Dabei wird das bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis berücksichtigt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates. Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind Ehrenbeamte.
Angaben nach der Ehrenordnung:
Die Ratsmitglieder, die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind nach den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetz gehalten, Auskünfte über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen.
Der Stadtrat hat in seiner Ehrenordnung festgelegt, dass die Angaben im Internet und außerdem jährlich für die Dauer von mindestens einer Woche durch Aushang am Rathaus bekannt zu machen sind.
Zu den Angaben gelangen Sie, indem Sie im Bürgerinformationssystem den entsprechenden Mandatsträger suchen und auf dessen Namen klicken.
Downloads:
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Ehrenordnung für den Stadtrat
(pdf-Datei / 46,89 KB)

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