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Ortsrecht der Stadt Hürth

§ 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen wie beispielsweise Verordnungen, Tarife oder Flächennutzungspläne geregelt.

Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als „Ortsrecht“.


Ortsrecht im Überblick:

Für das Gebiet der Stadt Hürth besteht eine Vielzahl von Regelungen, die unter­schiedliche Lebensbereiche bzw. Lebenssituationen regeln.

Die wichtigsten Grundlagen des Hürther Ortsrechts sind auf den folgenden Seiten in thematisch verwandten Gruppen zusammengefasst.



Euro-Umstellung:


Soweit in den Regelungen keine Euro-Beträge aufgenommen wurden, sondern nach wie vor DM-Beträge angegeben sind, gelten diese Beträge auch nach dem 01. Januar 2002 weiterhin, sind aber auf Euro umzustellen, indem der DM-Betrag durch 1,95583 geteilt wird. Das Ergebnis ist dann kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen zu runden.





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