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Ortsrecht der Stadt Hürth


Abbildung: Gesetzestexte

Das funktionierende Zusammenleben von Menschen - gleich in welcher Konstellation - erfordert Klarheit über die Regeln, mit denen die Beziehungen untereinander definiert werden. Darüber hinaus bilden diese Regeln auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte oder Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.

Um diese Regeln aufstellen zu können sind die Gemeinden und Gemeindeverbände daher gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Landesverfassung NRW mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattet.

§ 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen wie beispielsweise Verordnungen, Tarife oder Flächennutzungspläne geregelt.

Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als "Ortsrecht".



Ortsrecht im Überblick:

Für das Gebiet der Stadt Hürth besteht eine Vielzahl von Regelungen, die unterschiedliche Lebensbereiche bzw. -situationen - regeln.

Die wichtigsten Grundlagen des Hürther Ortsrechts sind auf den folgenden Seiten in thematisch verwandten Gruppen zusammengefasst:



Euro-Umstellung:


Soweit in Regelungen keine Euro-Beträge aufgenommen wurden, sondern nach wie vor DM-Beträge angegeben sind, gelten diese Beträge auch nach dem 01. Januar 2002 weiterhin, sind aber auf Euro umzustellen, indem der DM-Betrag durch 1,95583 geteilt wird. Das Ergebnis ist dann kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen zu runden.





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