Pressemitteilung der Stadt Hürth vom 23.12.2010
Gräber werden eingeebnet
Gedenksteine und Einfassungen sind bis zum 31. März 2011 zu entfernen
Hürth (pü) - Auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Alt-Hürth, Berrenrath, Efferen, Fischenich, Gleuel, Kendenich und Stotzheim werden Gräber eingeebnet. Mit den Arbeiten wird nach dem 31. März 2011 begonnen. Betroffen sind Wahlgräber, deren Nutzungszeit abgelaufen ist. Auch Wahlgräber in ungepflegtem Zustand oder mit losem Grabmal werden eingeebnet. Eine Einebnung erfolgt ferner bei Wahl- und ungepflegten Reihengräbern, wenn Nutzungsberechtigte seit mindestens einem Jahr verstorben sind oder neue Nutzungsberechtigte nicht ermittelt werden konnten.
Darüber hinaus sind Einebnungen von Reihengräbern und Urnenreihengräbern geplant. Betroffen sind Gräber, in denen Bestattungen bis zum 31. Dezember 1990 erfolgten und deren 20-jährige Nutzungszeit am 31. Dezember 2010 abgelaufen sein wird.
Die betreffenden Angehörigen werden gebeten, Gedenksteine, Einfassungen sowie Grablampen und -schalen bis zum 31. März 2011 zu entfernen. Andernfalls gehen diese Gegenstände ins Eigentum der Stadt Hürth über.
Weitere Informationen werden im Standesamt unter Telefon 02233 / 53-304 erteilt.


