Pressemitteilung der Stadtwerke Hürth vom 01.12.2010
Vor Geschäften am Telefon wird gewarnt
Untersuchung und Sanierung von Kanalanschlüssen muss spätestens im Jahr 2015 erfolgen
Hürth (pü). Aus aktuellem Anlass raten die Stadtwerke Hürth von Geschäftsabschlüssen am Telefon ab. Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass Mitarbeiter von Vertriebsgesellschaften zurzeit mit teilweise unseriösen Praktiken im gesamten Stadtgebiet versuchen, Aufträge für die Untersuchung oder Sanierung von Kanalhausanschlüssen zu bekommen.
"Es gibt unseriöse Unternehmen, die bei Hauseigentümern einen Termindruck erzeugen und den Eindruck vermitteln, die Arbeiten müssten umgehend ausgeführt werden. Dies ist aber nicht der Fall", klärt Dr. Diplom-Ingenieur Dirk Holger Ahrens-Salzsieder auf. Der Stadtwerke Hürth-Vorstand empfiehlt vielmehr, von Vertragsabschlüssen am Telefon und auch an der Haustür Abstand zu nehmen und auf der Grundlage mehrerer Angebote entsprechende Preisvergleiche anzustellen.
Eine Verpflichtung zur Überprüfung und Instandsetzung der Hausanschlüsse besteht für Hauseigentümer laut § 61a Landeswassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bis spätestens zum Jahr 2015. "Es ist also noch genug Zeit. Daher sind übereilte Vertragsabschlüsse nicht notwendig", stellt Ahrens-Salzsieder klar. Im Übrigen bestehe auch bei Haustürgeschäften ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
Eine Liste mit versierten Fachfirmen liegt bei den Stadtwerken vor. Telefonische Auskünfte hierzu werden im Rathaus unter 02233 / 53-474 gerne erteilt.
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