Pressemitteilung der Stadtwerke Hürth vom 07.01.2010
Winterdienst: Mitarbeiterstab von 56 auf 95 aufgestockt
Notdienst ausschließlich auf Hauptverkehrsstraßen - In Anliegerstraßen sind Hauseigentümer verantwortlich
Hürth (pü). Am Freitag, 8. Januar 2010, wird einer von vier bestellten und mit 27 Tonnen Streusalz beladenen Silozügen im Bauhof der Stadtwerke Hürth erwartet. Ferner sind zwei Sattelzüge mit jeweils 28 Tonnen Streusalz geordert, wovon nach Angaben des Lieferanten einer am Donnerstag nächster Woche eintreffen soll.
Wegen der Lieferknappheit auf Landes- und Bundesebene kommen nun andere Materialien zum Einsatz. Zur Überbrückung und Sicherstellung des Winterdienstes sollen bei anhaltenden Schneefällen die Fahrbahnen nach Räumvorgängen mit Splitt passierbar gemacht werden. 140 Tonnen des Materials sind gelagert. Nach dem Streuen und nach der Schnee- und Eisschmelze wird der Splitt von Mitarbeitern der Stadtwerke Hürth ordnungsgemäß entfernt.
Um einerseits einen Schichtbetrieb aufrecht halten zu können und andererseits den befürchteten Wetterkapriolen Rechnung zu tragen, wird die Mannschaft von 56 Mitarbeitern auf 95 Mitarbeiter aufgestockt. Sie sind in Rufbereitschaft, wenn der Wetterbericht für den Straßenbetriebsdienst auf Glättebildung oder Schneefall hinweist. Der Einsatz dauert von vier Uhr morgens bis 22 Uhr. Drei Großfahrzeuge, drei Kleinfahrzeuge und bis zu 19 Handgruppen sind bereit, um Rutschpartien auf den Hauptverkehrsstraßen in Hürth mit einer Gesamtlänge von etwa 130 Kilometern zu vermeiden.
"Besondere Vorsicht ist an den Straßeneinmündungen geboten", so Stadtwerke Hürth-Vorstand Dr. Ahrens-Salzsieder. Der Grund: In so genannten Anliegerstraßen und dort, wo die Stadtwerke Hürth nicht zuständig sind, wird keine Winterwartung übernommen. Dort sind für die Sauberkeit und fürs Streuen der Gehwege bis hin zur Fahrbahnmitte die Grundstückseigentümer verantwortlich. Zugrunde liegt die Straßenreinigungssatzung, die im Internet eingesehen werden kann. Den Grundstückseigentümern ist gestattet, Sand aus benachbarten Spielplätzen für Streuzwecke zu verwenden.
Wo keine Grundstückseigentümer verpflichtet sind, erfolgt sowohl die Reinigung als auch die Winterwartung durch die Stadtwerke Hürth. "Sollte jemand zu Schaden kommen, haften die Anlieger. Und zwar genau so, wie wir für die Bereiche haften, wo wir streuen müssen", stellt Dr., Ahrens-Salzsieder klar.
Weitere Infos im WWW:
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www.stadtwerke-huerth.de
Homepage der Stadtwerke Hürth -
www.stadtwerke-huerth.de
Hier finden Sie die Straßenreinigungssatzung der Stadtwerke Hürth


