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Bürgerinformation

Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Luftreinhalteplan Hürth

Bezirksregierung Köln
Az.: 53.6 - LRP Hürth

Die Bezirksregierung Köln hat den Luftreinhalteplan Hürth aufgestellt, der am

1. Oktober 2011

in Kraft gesetzt wird.

An der Messstation Luxemburger Straße in Hürth ist der seit 01.01.2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten worden.

Bedingt durch europäische Vorgaben sowie durch Festlegungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 39. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) ist die Bezirksregierung Köln daher verpflichtet, einen Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Hürth aufzustellen. Ziel des Plans ist es, mit den darin festgeschriebenen Maßnahmen die Stickstoffdioxidbelastung in Hürth so zu senken, dass die Grenzwerte wieder eingehalten werden. Diese Schadstoffbelastung wird weit überwiegend durch den Straßenverkehr verursacht und soll durch eine Vielzahl von Maßnahmen bekämpft werden. Zu diesem Maßnahmenpaket gehören u.a. der Bau der Umgehungsstraße B 265n, zahlreiche Selbstverpflichtungserklärungen der ortsansässigen Unternehmen mit dem Ziel der Reduzierung des LKW-Verkehrs auf der Luxemburger Straße und freiwillige über den Stand der Technik hinaus gehende Maßnahmen der Industrie.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Luftreinhalteplans ist § 47 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV). Gemäß § 47 Abs. 5, 5a BImSchG wurde die Öffentlichkeit bei der Aufstellung beteiligt. Nach Auswertung der vorgetragenen Einwendungen kann der Luftreinhalteplan Hürth nunmehr in Kraft gesetzt werden.

Eine Ausfertigung des Luftreinhalteplans Hürth kann bei der Stadt Hürth - Amt für Planung, Vermessung und Umwelt, Friedrich-Ebert-Str. 40, 50354 Hürth, und bei der Bezirksregierung Köln, Immissionschutzdezernat 53, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln, angefordert werden.

Zusätzlich kann der Luftreinhalteplan Hürth über das Internet-Angebot der Bezirksregierung Köln unter www.bezreg-koeln.nrw.de und über das Internet-Angebot der Stadt Hürth unter www.huerth.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Köln, den 26. September 2011

Im Auftrag
gez. Iven




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