Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



Bekanntmachungen der Stadt Hürth


Bekanntmachungen im Amtsblatt:

Bekanntmachungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, werden nicht durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel, sondern durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hürth vollzogen. Hierzu gehören beispielsweise Satzungen, Verordnungen oder Bebauungspläne.


Bekanntmachungen an der Bekanntmachungstafel:

Folgende Bekanntmachungen sind an der Bekanntmachungstafel des Rathauses, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, angeschlagen:





Infoboxen

Haben Sie noch Fragen?

Hauptamt

Beatrix Schwarz
Tel.: 02233 / 53-175
Fax: 02233 / 53-198
E-Mail: bschwarz@huerth.de
Zimmer 362 im 3. OG
des Rathauses

Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs
08.00 Uhr - 12.00 Uhr,
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
donnerstags
08.00 Uhr - 12.00 Uhr,
13.30 Uhr - 17.30 Uhr
freitags
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung

Hinweis:

Laden Sie sich den kostenlosen Adobe Reader über www.adobe.de herunter.
Zum Öffnen von Links, die mit (pdf-Datei) unterlegt sind, benötigen Sie den Adobe Reader.

So erreichen Sie das Rathaus:

Foto des Rathauses.

Adresse:
Stadtverwaltung Hürth
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Postanschrift:
Stadt Hürth
50351 Hürth

Telefonzentrale / Information:
Tel.: 02233 / 53-0
Fax: 02233 / 53-147
zentrale E-Mail: rathaus@huerth.de
im 1. OG des Rathauses

Lesen Sie auch hier: