Behinderte Menschen
Behindertenbeirat der Stadt Hürth:
Der Beirat für Mensch mit Behinderung hat die Aufgabe, den Stadtrat, die Ausschüsse und die Verwaltung der Stadt Hürth in allen Frage, die die Bevölkerung mit Behinderung betreffen, durch Anträge, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung:
In unserem Ratgeber sind Angebote, Tipps und Informationen enthalten, die Ihnen als Betroffene oder Angehörige im Alltag helfen. So erhalten Sie beispielsweise Auskünfte über die behindertengerechten Stadtbusse, Freizeitgestaltungs- und Sportmöglichkeiten sowie Beratungsangebote.
Schwerbehindertenausweis:
Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Schwere der bestehenden Behinderung und als Ausweis für das Recht auf Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche.
Sonderparkausweis:
Den Sonderparkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Ausweismerkzeichen "ag" (außergewöhnlich gebehindert), "bl" (blind).
Blinden- und Gehörlosengeld:
Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose können finanzielle Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GBHG) beantragen.


