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Behinderte Menschen


Behindertenbeirat der Stadt Hürth:

Der Beirat für Mensch mit Behinderung hat die Aufgabe, den Stadtrat, die Ausschüsse und die Verwaltung der Stadt Hürth in allen Frage, die die Bevölkerung mit Behinderung betreffen, durch Anträge, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten.


Ratgeber für Menschen mit Behinderung:

Eine Frau sitzt im Rollstuhl.

In unserem Ratgeber sind Angebote, Tipps und Informationen enthalten, die Ihnen als Betroffene oder Angehörige im Alltag helfen. So erhalten Sie beispielsweise Auskünfte über die behindertengerechten Stadtbusse, Freizeitgestaltungs- und Sportmöglichkeiten sowie Beratungsangebote.


Schwerbehindertenausweis:

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Schwere der bestehenden Behinderung und als Ausweis für das Recht auf Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche.


Sonderparkausweis:

Sonderparkausweis

Den Sonderparkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Ausweismerkzeichen "ag" (außergewöhnlich gebehindert), "bl" (blind).


Blinden- und Gehörlosengeld:

Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose können finanzielle Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GBHG) beantragen.





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Haben Sie noch Fragen?

Sozialamt

Marion Nowak
Tel. 02233 / 53-128
Fax 02233 / 53-302
E-Mail: mnowak@huerth.de
Zimmer 66 im Erdgeschoss des Rathauses

Öffnungszeiten:
montags, mittwochs und freitags
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung

So erreichen Sie das Rathaus:

Foto des Rathauses.

Adresse:
Stadtverwaltung Hürth
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Postanschrift:
Stadt Hürth
50351 Hürth

Telefonzentrale / Information:
Tel. 02233 / 53-0
Fax 02233 / 53-147
zentrale E-Mail: rathaus@huerth.de
im 1. Obergeschoss des Rathauses

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